DDR von A-Z, Band 1954

Direktorfonds (1954)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962


 

Aus der SU übernommene Einrichtung zur Finanzierung von betrieblichen Leistungsprämien sowie sozialen und kulturellen Maßnahmen in VEB. In zwei Verordnungen vom 4. 10. 1951 und 25. 3. 1952 wird bestimmt, daß ein D. nur dann gebildet werden kann, „wenn der Produktionsplan und der Plan der Senkung der Selbstkosten richtig erfüllt worden sind“, d. h. wenn der Betrieb „durch eine ausgezeichnete Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung sowie durch gute Organisation des Arbeitsablaufs seinen Gewinn erarbeitet hat“. Der D. wird gespeist „in Betrieben, die planmäßig mit Gewinn arbeiten, aus dem Gewinn, in Betrieben, die planmäßig mit Verlust arbeiten, aus der durch die planmäßige Selbstkostensenkung erzielten Einsparung“ (§ 8 der Verordnung vom 25. 3. 1952); die Konten sind bei der Deutschen Notenbank eingerichtet. Der D. wird von der Betriebsdirektion unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) verwaltet. Da er ausdrücklich als „Belohnung für diejenige Belegschaft, die mindestens den planmäßigen Gewinn und die planmäßige Selbstkostensenkung erzielt hat“, bezeichnet wird, gehört er in die Reihe der Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.