Gesetzgebung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Bis zur Bildung der „DDR“ am 7. 10. 1949 lag die Gesetzgebungsbefugnis mit Ausnahme der Befehle der Besatzungsmacht im wesentlichen bei den Ländern der SBZ. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) hatte nur wenige Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, z. B. Wirtschaftsstrafverordnung, Anforderungsverordnung), hatte sich vielmehr im großen und ganzen auf Verwaltungsanordnungen beschränkt Nach Bildung der „DDR“ ging die gesetzgebende Gewalt mehr und mehr auf diese (Volkskammer) über. Wichtige Gesetze wurden seitdem von den Landtagen der einzelnen Länder nicht mehr beschlossen. Neben den wenigen durch die Volkskammer beschlossenen Gesetzen der „DDR“ steht eine große Anzahl von Verordnungen der Regierung, die in der Zone volle Gesetzeskraft haben. Es gibt sogar einige Erlasse und Anordnungen einzelner Minister, die gleichfalls als Gesetze angesehen werden. Hier zeichnet sich eine Entwicklung ab, die Nathan wie folgt umreißt: „Festzustellen ist, daß der Begriff ‚G.‘ seine Bedeutung zu wandeln beginnt und wir in Zukunft darunter nicht nur die Normsetzung, sondern auch die höchste Form der Verwaltungstätigkeit zu verstehen haben werden“ („Neue Justiz“ 1950, S. 378).
Literaturangaben
- Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61
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