DDR von A-Z, Band 1954

Heilbehandlung, Freie (1954)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Freie F. erhalten im Krankheitsfalle der in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Versicherte, sein Ehegatte oder sein mit ihm mindestens seit 6 Monaten in Hausgemeinschaft lebender Lebenskamerad, seine Kinder bis zu 15 Jahren (bis zum 18. Jahr die Kinder der Bergleute oder Kinder, die noch die Schule besuchen) und andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Die FH. umfaßt: ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Hauskrankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Sanatorien, Ersatz von Prothesen, orthopädischen und anderen Heilmitteln, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz. Der Verbrauch von Arznei- und sonstigen Heilmitteln soll durch die Aktion „zur wirtschaftlichen Verordnungsweise“ herabgedrückt werden (Arzneiversorgung). Die Ärzte müssen über die verordneten Medikamente und Heilmittel Aufzeichnungen machen, die der Oberprüfung durch die Sozialversicherung unterliegen. Nach der Anordnung zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und ausreichenden Verordnung von Arznei- und Heilmitteln vom 21. 4. 1953 (GBl. S. 183) wird jedem Arzt ein nach Quartalen aufgeschlüsselter Geldbetrag bekanntgegeben, in dessen Rahmen Arznei- und Heilmittel verschrieben werden dürfen.

 

Literaturangaben

  • Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen.

 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 67


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.