Investitionen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die Betriebe der „volkseigenen“ Wirtschaft investieren nicht aus eigenen Abschreibungen und Gewinnen. Abschreibungen und Gewinne müssen vielmehr an den Staatshaushalt abgeführt werden. Die Betriebe erhalten Investitionsmittel im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die staatliche I.-Politik ist neben der Kreditpolitik das wirksamste Instrument der Wirtschaftslenkung.
Im Fünfjahrplan sind I. in Höhe von 25 Milliarden DM Ost vorgesehen, die eine Produktionsausweitung in der Industrie gegenüber 1950 um 92 v. H. bewirken sollen. Nach amtlichen sowjetzonalen Verlautbarungen sind 1951 40 v. H. mehr als 1950, im Jahre 1952 33 v. H. mehr als 1951 investiert worden. 1952 lag der Investitionsschwerpunkt beim Energie- und Schwermaschinenbau und in der metallurgischen Industrie. (Fünfjahrplan)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 76
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