Klassenjustiz (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Begriff der „Gesellschaftswissenschaft“, wonach die Justiz in der Bundesrepublik und in der westlichen Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, die „unterdrückte und ausgebeutete werktätige Bevölkerung“ zu vergewaltigen. Den Besitzern der Produktionsmittel werde durch diese Justiz das Recht gesichert, „das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der ‚Gerechtigkeit‘ und der ‚Unparteilichkeit‘, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient.“ (Melsheimer in „Neue Justiz“ 1952, S. 204). Diese K. sieht man in der SBZ jetzt als überwunden an: „Sie ist kein Büttel reaktionärer Machthaber mehr, dazu bestimmt und bereit, der ungeheuren Mehrheit des schaffenden Volkes den Willen der verschwindenden Minderheit der Besitzer der Produktionsmittel aufzuzwingen.“ („Neue Justiz“ 1950, S. 6)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 81