DDR von A-Z, Band 1954

Konkursrecht (1954)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966


 

Die Konkursordnung vom 10. 2. 1877 ist durch Verordnung vom 25. 10. 1951 über den Rang „volkseigener Forderungen“ im Konkurse (GBl. vom 29. 10. 1951) und Durchführungsverordnung vom 26. 5. 1952 in wesentlichen Punkten geändert worden. Auch die über ein Jahr zurückliegenden Forderungen auf Zahlung öffentlicher Abgaben und „volkseigene Forderungen“ genießen den Rang des § 61 Ziff. 2. KO. Volkseigene Forderungen sind alle Forderungen von Gebietskörperschaften, „volkseigenen“ Betrieben, „volkseigenen“ Banken und Sparkassen sowie von juristischen Personen, die mit dem Staatshaushalt verbunden sind. Den volkseigenen Banken steht wegen ihrer Kredite an den Waren und Einrichtungsgegenständen des Gemeinschuldners ein bevorzugtes Absonderungsrecht zu, das Pfandrechten anderer Gläubiger im Range vorgeht und die Bank berechtigt, sich ohne gerichtliches Verfahren durch freihändige Veräußerung oder Übernahme der Sachen zu befriedigen.

 

Die Konkursverwalter werden nach einer Überprüfung „auf ihre fachliche und politische Eignung“ vom Amtsgericht im Einvernehmen „mit den örtlichen Organisationen des FDGB, anderen Massenorganisationen und sonstigen geeigneten Stellen“ bestellt (Rundverfügung Min.-Präs. Brandenburg Nr. 108/51). Das Konkursverfahren wird weitgehend als Mittel zur kalten Enteignung benutzt, da es „grundsätzlich erstrebenswert ist, noch lebensfähige in Konkurs geratene Unternehmungen in das Volkseigentum zu überführen“. In solchen Fällen soll der Konkursverwalter das Unternehmen als Ganzes gemäß § 134 Ziff. 1 KO freihändig an einen „volkseigenen“ Betrieb verkaufen (Rundverfügung des Justizministeriums der SBZ 38/51).


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 84


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.