Prämienwesen (1954)
Siehe auch:
Die jährliche Bereitstellung von 3,75 Mill. DM Ost zur Prämiierung von Wettbewerbssiegern wird im Gesetz der ➝Arbeit bestimmt. Außerdem zahlen die Betriebe für außergewöhnliche Leistungen Prämien an Zeitlohner, Brigadiers, Techniker, Ingenieure, Meister, leitende Angestellte, Aktivisten. Weiterhin werden Prämien gezahlt für lange Betriebszugehörigkeit, für Verbesserungsvorschläge und für Einsparungen. Die Höhe der Prämien ist festgelegt in Mustertabellen, wobei unterschieden wird nach Art des Betriebes, staatswirtschaftlicher Wichtigkeit und Anzahl der Beschäftigten. Durch das P. soll erreicht werden, daß die Anwärter einen Druck zur Produktionssteigerung auf die übrige Belegschaft ausüben, um so die eigene Prämie zu sichern. (Arbeitspolitik)
Literaturangaben
- *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen.
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123
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