Volkseigentums, Amt zum Schutze des (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Später Abt. Staatl. Eigentum beim Ministerium des Innern, seit 19. 2. 1953 im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten des MdI. der SBZ. Bereits am 12. 5. 1948 wurde durch Verordnung der DWK ein „Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums“ errichtet zwecks „administrativer Kontrolle des gesamten Volkseigentums in allen Verwaltungszweigen und auf allen Verwaltungsebenen. Vollzugsorgane waren entsprechende Ausschüsse bei den Länderregierungen. Nach der Eingliederung des zentralen Ausschusses in das Innenministerium (Okt. 1949) wurden die Außenstellen den Innenministerien der Länder angeschlossen, sind jedoch nach wie vor den Weisungen des Amtes in Berlin unterworfen.
Die Tätigkeit der Abt. erstreckt sich auf die Mitwirkung bei Handelsgerichtseintragungen der enteigneten Betriebe, Nacherfassung von „Volkseigentum“ auch nach dem offiziell verkündeten Abschluß der Sequestrierungen, Abgrenzung von Auslandsanteilen, Bearbeitung von Einsprüchen bei Enteignungen usw. — Aufgabe der Abt. ist es, vorgenommene Enteignungen unter allen Umständen zu sichern. Zur Zeit beschäftigt sich das Amt mit der Klärung der Fragen, die mit den Enteignungen von Betrieben mit Auslandsanteilen Zusammenhängen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 184
| Volkseigentum | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des |