DDR von A-Z, Band 1958
Abgaben (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach dem A.-Gesetz vom 9. 2. 1950 bestehen die A. der Republik aus Zöllen, Steuern und sonstigen A., wobei man unter „sonstige A.“ die Gewinnabführungen und sonstige Leistungen der VEW und der öffentl.-rechtl. Körperschaften, die durch die Haushaltspläne festgestellt werden, sowie die durch die Wirtschaftsplanung bedingten Aufschläge versteht. In neuerer Zeit gebraucht man grundsätzlich den Begriff A. nur für die Zahlungen der VEW, der Begriff Steuern wird nur noch für die alten Steuern verwendet. (Steuerwesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 11