Absatzorgane, Staatliche (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Bezeichnung sowohl für die verschiedenen staatlichen Anleitungsorgane für den Großhandel als auch für die Großhandelsorgane. Zu unterscheiden sind:
1. Anleitungsorgane für den Absatzgroßhandel der Industrie durch die Absatzabteilungen und Absatzkontore zur Förderung des Direktverkehrs.
2. Absatzgroßhandel der staatlichen Industrie und Versorgungsgroßhandel für industrielle Verbraucher durch die Deutschen ➝Handelszentralen (DHZ).
3. Versorgungsgroßhandel für die Landwirtschaft durch Bezirkskontore für Landmaschinen und Ersatzteile und staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf.
4. Konsumgütergroßhandel durch die Großhandelskontore. (Handel)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 11
| Absatzkontore | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Abschnittsbevollmächtigter |