Abweichungen (1958)
Siehe auch:
- Abweichung: 1985
Stehender Begriff des Pj. für Auffassungen, die nicht der als „Generallinie“ vom ZK der KPdSU in Moskau verkündeten Lehre des Marxismus-Leninismus-Stalinismus und ihrer häufig wechselnden Auslegung entsprechen: sie werden seit Lenin auf das schärfste bekämpft. A. gelten nicht nur als Verstoß gegen die Parteidisziplin, sondern auch als Verrat am Sozialismus und an den Interessen der Arbeiterklasse, die den Interessen des Volkes gleichgesetzt werden. Je nachdem, ob die A. zum Radikalismus, zur Mäßigung oder zum Ausgleich mit den Gegnern neigen, werden sie als Linksabweichungen (Sektierer), Rechtsabweichungen, Versöhnlertum oder Opportunismus gebrandmarkt. Darunter fiel und fällt auch die als Revisionismus und als „Verschwörung mit dem Klassenfeind“ verdammte Lehre der deutschen Sozialdemokratie (Sozialdemokratismus) seit Bernstein und Kautsky. Da der Bolschewismus vorgibt, alle Natur- und Lebenszusammenhänge endgültig und eindeutig wissenschaftlich erkannt zu haben, wird auch das natürliche Bestreben jedes Menschen, die reine Wahrheit über die Natur- und Lebenszusammenhänge durch selbständiges Denken auf wissenschaftlicher Grundlage frei von Vorurteilen objektiv zu erkennen, als Objektivismus gefürchtet und verfolgt. Zur Bekämpfung aller A. wird immer wieder die revolutionäre ➝Wachsamkeit der Parteimitglieder aufgerufen.
A. innerhalb der kommunistischen Parteien werden in leichten Fällen durch das Verfahren der Kritik und Selbstkritik ausgemerzt. In schweren Fällen, und wenn die Be[S. 13]troffenen nicht widerrufen, ist Parteiausschluß die Folge; außerdem (wenigstens bis zum 20. Parteitag der KPdSU von 1956) gegebenenfalls gesellschaftliche Vernichtung in Zwangsarbeitslagern oder Liquidierung mit oder ohne Gerichtsverfahren. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus)
Literaturangaben
- Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 12–13