Agenturverträge (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966
[S. 15]Verträge zwischen der HO und privaten Einzelhändlern oder Gaststätten, wonach letztere den Vertrieb von Waren zu HO-Preisen übernehmen. Der Agenturhändler erhält dafür einen relativ niedrigen Provisionssatz, aus dem er seine gesamten Handelskosten bestreiten muß; im Gegensatz zum Kommissionsvertrag schließt die Unterzeichnung eines A. Geschäfte auf eigene Rechnung des Einzelhändlers nicht aus. A. wurden vornehmlich in solchen Wohngegenden abgeschlossen, wo die HO noch keine eigene Verkaufsstelle unterhielt. Viele private Einzelhändler hofften, durch Abschluß eines A. ihre Existenz erhalten zu können. Die A. gelten heute als „überholte Form“ der Einbeziehung des privaten Handels in die „sozialistische Wirtschaft“ und sollen deshalb durch Kommissionsverträge ersetzt werden. (Wirtschaftssystem)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 15