DDR von A-Z, Band 1958

Altguthaben-Ablösungsanleihe (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Die A. wird lt. Anordnung vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 1948, S. 475) in Höhe der Beträge ausgegeben, die bei der Umwertung der Altguthaben festgestellt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 v. H., beginnend mit dem 1. 1. 1949. Tilgung in 25 gleichen Jahresbeträgen ab 2. Januar 1959. Die Zinsen werden am 2. 1. 1952, 2. 1. 1955 und 2. 1. 1958 jeweils für die abgelaufenen drei Jahre und vom 2. 1. 1959 ab jeweils für das abgelaufene Jahr bezahlt. Für die Veräußerung und Verpfändung der Anteilrechte gilt eine Sperrfrist bis 31. 12. 1954.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 20


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.