DDR von A-Z, Band 1958
Altguthaben-Ablösungsanleihe (1958)
Siehe auch:
Die A. wird lt. Anordnung vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 1948, S. 475) in Höhe der Beträge ausgegeben, die bei der Umwertung der Altguthaben festgestellt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 v. H., beginnend mit dem 1. 1. 1949. Tilgung in 25 gleichen Jahresbeträgen ab 2. Januar 1959. Die Zinsen werden am 2. 1. 1952, 2. 1. 1955 und 2. 1. 1958 jeweils für die abgelaufenen drei Jahre und vom 2. 1. 1959 ab jeweils für das abgelaufene Jahr bezahlt. Für die Veräußerung und Verpfändung der Anteilrechte gilt eine Sperrfrist bis 31. 12. 1954.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 20