Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Nach Auflösung der Arbeitsämter wurde der größte Teil deren Aufgaben den in den Verwaltungen der Stadt- und Landkreise durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687) neugeschaffenen Abteilungen für Arbeit übertragen. Im Zuge der Verwaltungsreform wurden 1952 auch in den Bezirksverwaltungen entsprechende Abteilungen geschaffen. Gleichzeitig wurden ihnen in den Bezirks- und Kreisverwaltungen die Fragen der Berufsausbildung übertragen und die Abt. umbenannt. Nach der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Februar 1958 wurden die A. wieder in Abt. für Arbeit umbenannt. Ihre Hauptaufgabe ist die Arbeitskräftelenkung. (Nicht zu verwechseln mit den Abt. für ➝Arbeit in den Betrieben.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 23
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