DDR von A-Z, Band 1958

Arbeitseinheit (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgliedes einer LPG unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und -qualität, der Verantwortung des Arbeitenden und der Bedeutung für die Produktionsgenossenschaft. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt. Von jedem Mitglied werden jährlich 150 AE verlangt. Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die Höhe seines Anteils bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaft. Einen garantierten Mindestlohn gibt es dabei nicht. Bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, kann sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B. Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder von LPG trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren.

 

Literaturangaben

  • Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 26


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.