DDR von A-Z, Band 1958
Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960
Der BfA wird von der Gewerkschaftsgruppe gewählt. Nach den Richtlinien des FDGB hat er die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes durch den Meister und die Brigadieren zu kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen anzuhalten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 32
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