Bauernkind (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960
Pj. „Kinder von werktätigen Bauern“, Kategorie zur Auslese für die gehobene Berufs- und Schulbildung. B. werden ebenso wie Arbeiterkinder bei der Auswahl der Schüler der Mittel- und Oberschulen sowie von Studenten der Hoch- und Fachschulen bevorzugt berücksichtigt. (Oberschulen, Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten, Erziehungswesen) Nach letztgültiger Regelung („Deutsche Lehrerzeitung“ vom 17. 12. 1955) gelten als „werktätige Bauern“: 1. Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; 2. Einzelbauern, die ihre Arbeit mit den zur Familie gehörenden Arbeitskräften verrichten und deren Wirtschaftsgröße 20 ha nicht übersteigt. Den B. gleichgestellt sind; 1. Kinder von selbständigen Einzelfischern mit nicht mehr als 2 fremden Arbeitskräften, 2. Kinder von Gärtnern, die nicht mehr als 2 Arbeitskräfte beschäftigen und deren Nutzfläche 5 ha nicht übersteigt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 46
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