Berufslenkung (1958)
Siehe auch:
- Berufsberatung: 1962
Gemäß den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung wird die Berufsausbildung gelenkt. Der Berufsausbildungsplan ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes. Die Berufsberatung dient in erster Linie der B., erfolgt also unter Vernachlässigung der persönlichen Wünsche und der Eignung des Jugendlichen. Psychotechnische Eignungsprüfungen sind seit 1951 verboten.
Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“. Dieser bevorzugt eindeutig die Schwerindustrie unter Benachteiligung der privaten Wirtschaft. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen, Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die erforderliche Genehmigung versagt. Das Recht auf freie Berufswahl wird somit stark eingeschränkt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 52
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