Berufsschulwesen (1958)
Siehe auch:
- Berufsschulwesen: 1956
Die Berufsschulen (Erziehungswesen) unterstehen seit 1950 einem Staatssekretariat für Berufsausbildung (Staatssekretär Rudolf Wiessner), das im November 1954 dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung eingegliedert wurde.
Die drei Jahrgänge umfassende Berufsschule soll die Jugend zu politisch bewußten Facharbeitern erziehen, die ihre „staatsbewußte Gesinnung“ primär durch die ständige Steigerung ihrer Arbeitsleistung zu beweisen haben. Es gibt gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine Berufsschulen sowie Berufsschulen für „Splitterberufe“. Die an sog. „sozialistischen Betrieben“ errichteten Betriebsberufsschulen bilden ab 1. 1. 1957 mit Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen eine einheitliche Ausbildungsstätte, deren Direktor dem Werkleiter gegenüber verantwortlich ist. Für Schüler aus VEB und aus der privaten Wirtschaft gibt es besondere Klassen. Der Unterricht erstreckt sich auf fachtheoretische, natur- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Geschichte, Deutsch) sowie auf „Körpererziehung“ (2 Stunden). Anzahl der Wochenstunden: 14.
Auf Grund der Prüfungsordnung vom 1. 11. 1954 werden Zwischen- und Abschlußprüfungen durchgeführt. Die Berufsschulabschlußprüfung gilt als theoretischer Teil der Facharbeiterprüfung.
Berufsschullehrer können ohne Ausbildung oder nach Absolvierung eines Instituts für Berufsschullehrerausbildung in den Schuldienst eintreten. Im ersteren Falle haben sie die 1. und 2. Lehrerprüfung innerhalb von fünf Jahren abzulegen. Daneben gibt es Einrichtungen für die Lehrerweiterbildung sowie Möglichkeiten des Fernstudiums (Lehrerbildung). Das seit dem 26. 1. 1950 bestehende Zentralinstitut für Berufsausbildung hat vornehmlich die Aufgabe, eine marxistisch-leninistische Berufsschulpädagogik zu entwickeln. (Fachschulen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 52
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