Clara-Zetkin-Medaille (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Auszeichnung, die von der Regierung der „DDR“ an Frauen und Männer ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, an Kollektive, Institutionen, Betriebe und Zeitschriften verliehen wird, „die sich besondere Verdienste im Kampf um den Frieden, um die Gleichberechtigung der Frau, bei der Verwirklichung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, bei der Förderung und Entwicklung der Frau und in der Frauenbewegung erworben haben“. (Verordnung vom 18. 2. 1954, GBl. S. 229) Mit der Medaille ausgezeichnete Personen erhalten eine jährliche Rente von 300 DM Ost ab 60. Lebensjahr [S. 69](Frauen) und ab 65. Lebensjahr (Männer). (Auszeichnungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 68–69
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