DDR von A-Z, Band 1958

Disziplinarmaßnahmen (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Verletzungen der Arbeitsdisziplin werden durch D. geahndet. D. sind zur Zeit:

 

Verweis, Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, strenger Verweis, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung, fristlose Entlassung (Kündigungsrecht). Geldstrafe gibt es nur bei Seeleuten.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 77


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.