Elternbeiräte (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) sah „Ausschüsse von Eltern“ vor, sie sollten „der Schulleitung in allen wichtigen Fragen beratend zur Seite stehen“. Da gewählte Ausschüsse ein Hemmnis der offiziellen Schulpolitik bilden konnten, arbeitete die SBZ bis 1951 mit der von der SED gelenkten „Vereinigung der Freunde der neuen Schule“, die willkürlich zusammengesetzte Ausschüsse für jede Schule bildete. Erst durch VO vom 12. 4. 1951 wurden E. geschaffen, deren Wahl seitdem durch zuverlässig zusammengesetzte Wahlausschüsse manipuliert wird. Laut Verfügung vom 14. 10. [S. 86]1955 (GBl. 87/55, S. 689) haben E. die Aufgabe, die Schule zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bei der Verbesserung der Lernergebnisse, Schülerleistungen, Disziplin, Hygiene und materiellen Lage der Schule, bei der Entwicklung der Arbeit der Jugendorganisationen, der Ferienarbeit, der pädagogischen Propaganda und der Berufslenkung. In jeder Schulklasse wirkt ein „Elternaktiv“ (drei bis fünf Mitglieder). Die E. sind Instrumente der Mobilisierung der Eltern für die SED-gelenkte Schule. (Erziehungswesen, Elternseminare)
Literaturangaben
- Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 85–86