DDR von A-Z, Band 1958

Finanzberichterstattung (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Sie ist ein Instrument zur Kontrolle der finanziellen Tätigkeit der VEB und bietet die Grundlage für Produktionsberatungen und Rentabilitätsbesprechungen innerhalb des Betriebes. Die F. umfaßt Monats-, Quartals- und Jahresberichte. Durch die Monatsberichte soll kurzfristig ein Einblick in das Betriebsgeschehen gegeben werden, so daß noch Maßnahmen ergriffen werden können, um die Arbeit zu verbessern (operative Kontrolle). Die Quartalsberichterstattung soll bei Wahrung des Kumulativen noch einen tieferen Einblick in das Betriebsgeschehen geben. Neben den Monatsberichtsblättern werden noch zusätzlich Berichte verlangt. Weiterhin dient sie wie der Jahresbericht der volkswirtschaftlichen Gesamtabrechnung. Die Jahresberichte umfassen das Planjahr. Hier können die Planerfüllung insgesamt geprüft werden und die Voraussetzungen für die Gesamtzuführungen zum Prämienfonds des Betriebes. Um überbetriebliche Vergleiche zu ermöglichen, sind die Gerichtsvordrucke formgebunden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 99


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.