Gütezeichen (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Durch das Deutsche Amt für Maße und Gewichte und das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung erteilte Qualitätszeichen für in der SBZ hergestellte Waren. Für die verschiedenen Warenqualitäten gibt es folgende G.: Eine aus dem kreisrunden „Q“ herausragende „1“ bedeutet: „Spitzenerzeugnis des Weltmarktes“; ein gleichschenkliges Dreieck mit runden Ecken, ohne Inschrift, bedeutet: „Qualitätserzeugnis, das allen Anforderungen entspricht, für das aber keine Klassifizierungsmerkmale bestehen“; ein solches Dreieck mit eingezeichnetem „S“ bedeutet: „Erzeugnis mit sehr guter Qualität, über dem Durchschnitt des Weltmarktes“; Dreieck mit eingezeichneter „1“: „Erzeugnis guter Qualität, dem Durchschnitt des Weltmarktes entsprechend“; das Dreieck mit eingezeichneter „2“ bedeutet: „Erzeugnis ausreichender Qualität“. G. werden nur erteilt, wenn bei dem Erzeugnis die Technischen Normen und Schutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Die G. sollen einerseits die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen, andererseits den Käufern einen verläßlichen Hinweis auf die Qualität des Erzeugnisses geben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 123