DDR von A-Z, Band 1958

Handelsbank A. G., Deutsche (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Am 23. 2. 1956 in Ostberlin mit einem Aktienkapital von 30 Mill. DM Ost der Deutschen ➝Notenbank gegründet. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vor allem auf die Finanztransaktionen mit dem „kapitalistischen“ Ausland. Für den Verrechnungs- und Devisenverkehr mit den Sowjetblockländern bleibt die Deutsche Notenbank zuständig, die auch das Valuta-Monopol behält, da der Devisenverkehr an die Handelsbank lediglich „delegiert“ wurde und die Endverrechnung immer durch die Deutsche Notenbank läuft.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 126


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.