DDR von A-Z, Band 1958

Justizwettbewerb (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963


 

J. dienen dem Ziel, die Sicherung des Wirtschaftsplanes in den Mittelpunkt der Arbeit der Justiz zu stellen. Die Justiz „wird diese Aufgabe nur erfüllen können, wenn sie es versteht, neue Arbeitsmethoden zu entwickeln und die Angestellten der Justiz fachlich und gesellschaftlich zu qualifizieren“ (Reinartz und Kunath in: „Neue Justiz“ 1951, S. 114). „Das Ziel der Wettbewerbsbewegung in der Verwaltung ist die Schaffung einer volksnahen demokratischen Verwaltung.“ (a. a. O.) Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungsbehörden traten mit dieser Zielrichtung in Wettbewerbe ein, deren Gegenstand war: 1. öffentliche Justizausspracheabende, 2. öffentliche Berichterstattungen und Rechenschaftsberichte, 3. Vorträge in Betrieben oder öffentlichen Veranstaltungen, 4. Dorf- und Flurbegehungen mit Bauernversammlungen, 5. Zeitungsartikel über Justizfragen, Reportage in Presse und Rundfunk, Unterricht in Schulen, sonstige aufklärende oder der Vorbeugung strafbarer Handlungen dienende Tätigkeit jeder Art. („Neue Justiz“ 1950, S. 140.) Mit einem Wettbewerb zwischen den Staatlichen Notariaten trat man im Jahre 1955 hervor. „Sein Ziel soll die gute Beratung der Werktätigen, die schnelle Gewährung juristischer Hilfe und die Verbesserung der Organisation der Arbeit sein.“ („Neue Justiz“ 1955, S. 284) Die Beschleunigung des Verfahrens, „Verbesserung der Qualität der Entscheidungen“ und Verminderung von Kostenrückständen werden nach Plus- und Minuspunkten bewertet. Es wird also eine Art Konkurrenzkampf zwischen einzelnen Behörden und den Angestellten innerhalb einer Behörde eröffnet. (Rechtswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 152


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.