DDR von A-Z, Band 1958
Kammergericht (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963
Seit der Spaltung der Berliner Justiz im Januar 1949 bestehen in Westberlin und in Ostberlin je ein K. Das K. in Ostberlin hat für die nicht in die Gerichtsorganisation der SBZ eingegliederten Ostberliner Gerichte die gleiche Funktion wie das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung). Es ist die erste und letzte Instanz in Strafsachen besonderer Bedeutung, Berufungsinstanz für die Entscheidungen des den Bezirksgerichten entsprechenden Stadtgerichts Berlin und Kassationsgericht. Das Plenum des K. erläßt Richtlinien, die bisher stets wörtlich mit denen des Obersten Gerichts übereinstimmten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 154