Kommissionen (1958)
Siehe auch:
Außer nichtständigen, von Fall zu Fall für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen gebildeten K. in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw. tragen die Bezeichnung K. auch noch: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der sog. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED; die Zentrale Revisionskommission (ZRK) der SED; die Staatliche ➝Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Zur Auflösung vorgesehen sind drei zentrale Staatliche K., die bis zur Umgestaltung des Staatsapparates (Anfang 1958) noch voll bestanden: Die K. für Industrie und Verkehr; die K. für Konsumgüterproduktion und Versorgung der Bevölkerung; die K. für Fragen der Landwirtschaft. Die „örtlichen Volksvertretungen“, d. h. Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen haben Ständige K. (Ihnen entsprechen die „Ständigen Ausschüsse“ der Volkskammer.) (Regierung und Verwaltung).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 163
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