DDR von A-Z, Band 1958

Landwirtschaftssteuer (1958)

 

 

Siehe auch:


 

[S. 185]Für den landwirtschaftlichen Bereich ist seit langem geplant, nach dem Vorbild der Handwerksteuer an Stelle der bisherigen üblichen Einkommen-, Vermögen-, Umsatz- und Grundsteuer eine landwirtschaftliche Einheitssteuer treten zu lassen. Danach soll nicht mehr das tatsächliche Einkommen, sondern eine vom Staat festgesetzte „gesellschaftlich-durchschnittliche Norm der Produktionskapazität“ Bemessungsgrundlage sein. Eine erhöhte Steuerbelastung ist für Großbauern vorgesehen. Es ist anzunehmen, daß man nach den Erfahrungen mit der Handwerksteuer ganz von diesem geplanten Vorhaben abgehen wird. (Steuerwesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 185


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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