DDR von A-Z, Band 1958
Landwirtschaftssteuer (1958)
Siehe auch:
- Landwirtschaftssteuer: 1969
[S. 185]Für den landwirtschaftlichen Bereich ist seit langem geplant, nach dem Vorbild der Handwerksteuer an Stelle der bisherigen üblichen Einkommen-, Vermögen-, Umsatz- und Grundsteuer eine landwirtschaftliche Einheitssteuer treten zu lassen. Danach soll nicht mehr das tatsächliche Einkommen, sondern eine vom Staat festgesetzte „gesellschaftlich-durchschnittliche Norm der Produktionskapazität“ Bemessungsgrundlage sein. Eine erhöhte Steuerbelastung ist für Großbauern vorgesehen. Es ist anzunehmen, daß man nach den Erfahrungen mit der Handwerksteuer ganz von diesem geplanten Vorhaben abgehen wird. (Steuerwesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 185