DDR von A-Z, Band 1958

Lohnsystem (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Das L. trägt folgende typische, und zwar rückschrittliche Merkmale: 1. Die Entlohnung ist der tarifvertraglichen Regelung entzogen, sie wird durch staatliche Norm (Gesetz oder Verordnung) bestimmt. Nicht nur jede Abweichung nach unten, sondern auch nach oben ist verboten. Das Günstigkeitsprinzip gilt also nicht. 2. Die Entlohnung weist große Differenzen zwischen den Lohngruppen auf, so daß die Arbeiter in der höchsten Lohngruppe zuweilen mehr als das Dreifache der Arbeiter in der untersten Lohngruppe erhalten. 3. An Stelle des Zeitlohnes ist in großem Umfang der Stücklohn getreten. Das L. soll dem Leistungsprinzip entsprechen, wodurch es unsozial wird.

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 195


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.