DDR von A-Z, Band 1958
Militärgerichtsbarkeit (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Eine besondere M. gibt es in der SBZ nicht. Anklagen wegen militärischer Delikte werden vor den ordentlichen Gerichten (I. Senate der Bezirksgerichte) unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 206