Nachrichtenpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
[S. 218]Die N. wird als Mittel des Klassenkampfes angesehen. „Es gibt keine Nachricht schlechthin“, vielmehr besitzt „die Nachricht Klassencharakter“. Grundsätzlich sollen nur solche Nachrichten veröffentlicht werden, die „den Leser am besten und lebendigsten von der Richtigkeit der Politik unserer Regierung zu überzeugen“ vermögen (Neue Deutsche Presse, Nr. 3/1954, S. 31). Nachrichten und parteilicher Kommentar werden nicht getrennt. Die Einheitlichkeit der N. wird durch das Nachrichtenmonopol des ADN garantiert. Negatives darf nur im Rahmen der Kritik und Selbstkritik publiziert werden. Nachrichten aus der SU und aus den anderen Ostblockstaaten werden von der sowj. Agentur TASS und den übrigen staatl. Ostblock-Agenturen übernommen. Nachrichten westlicher Agenturen über die Bundesrepublik und das westliche Ausland werden häufig sinnverfälschend zusammengestrichen oder verdreht. Über wirtschaftliche Fortschritte u. ä. in kapitalistischen Staaten darf positiv nicht berichtet werden. (Pressewesen, Rundfunk, Fernsehen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 218