Örtliche Wirtschaft (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963
Zusammenfassender Begriff für die von den Räten der Bezirke und Kreise verwalteten „volkseigenen“ und kontrollierten privaten Betriebe einschließlich Handwerk (Unterschied: Örtliche Industrie). Durch VO vom 26. 11. 1953 wurde ein selbständiges Staatssekretariat für DW. gebildet. Die bis zu diesem Zeitpunkt bei den Räten der Bezirke und Kreise bestehenden staatlichen Organe, nämlich die „Abteilungen örtliche Industrie und Handwerk“, wurden dem neuen Staatssekretariat fachlich unterstellt. Das Staatssekretariat für ÖW. übte auch die Dienstaufsicht über die Industrie- und Handelskammer aus und beaufsichtigte die Tätigkeit der Handwerkskammern.
Ende 1956 zählten nach amtlicher sowjetzonaler Angabe zur ÖW. 2.900 VEB mit durchschnittlich 50 bis 150 Beschäftigten, 12.000 private Produktionsbetriebe und die 238.000 Handwerksbetriebe. (Handwerk) Das Gesetz vom 15. 2. 1958 „Über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates“ verfügte die Auflösung des Staatssekretariats für ÖW. sowie die Oberführung von 565 weiteren „volkseigenen“ Betrieben in die Zuständigkeit der ÖW., deren Organe künftig 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der Zone anleiten und kontrollieren sollen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 228
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