DDR von A-Z, Band 1958

Postsparkasse (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Die P. ist ein Dienstzweig der Deutschen Post und hat die Aufgabe, Spareinlagen anzunehmen, zu verzinsen und zurückzuzahlen. Das Vermögen der Deutschen P. verwaltet die Post, die auch die Haftung der aus dem Postsparvertrag entstandenen Verpflichtungen übernimmt. Zur Teilnahme am P.-Dienst sind alle natürlichen Personen berechtigt. Die Einlagen werden mit 3 v. H. verzinst. (Sparkassen, Post- und Fernmeldewesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 240


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.