DDR von A-Z, Band 1958
Postsparkasse (1958)
Siehe auch:
Die P. ist ein Dienstzweig der Deutschen Post und hat die Aufgabe, Spareinlagen anzunehmen, zu verzinsen und zurückzuzahlen. Das Vermögen der Deutschen P. verwaltet die Post, die auch die Haftung der aus dem Postsparvertrag entstandenen Verpflichtungen übernimmt. Zur Teilnahme am P.-Dienst sind alle natürlichen Personen berechtigt. Die Einlagen werden mit 3 v. H. verzinst. (Sparkassen, Post- und Fernmeldewesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 240
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