Postzensur (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert. Insgesamt bestehen etwa 50 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstellen für anti-demokratischen Schriftverkehr (AFAS)“ genannt, die vor allem die aus dem Westen kommende und auch nach dort gerichtete Post kontrollieren. Der Telefon- und Telegrafenverkehr wird durch besondere Beauftragte der Post überwacht. Diese haben den Auftrag, verdächtige Sendungen dem SSD zuzuleiten.
Die Paketkontrolle wird durch das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) durchgeführt. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin 017, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin. (Post- und Fernmeldewesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 240
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