DDR von A-Z, Band 1958

Postzensur (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert. Insgesamt bestehen etwa 50 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstellen für anti-demokratischen Schriftverkehr (AFAS)“ genannt, die vor allem die aus dem Westen kommende und auch nach dort gerichtete Post kontrollieren. Der Telefon- und Telegrafenverkehr wird durch besondere Beauftragte der Post überwacht. Diese haben den Auftrag, verdächtige Sendungen dem SSD zuzuleiten.

 

Die Paketkontrolle wird durch das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) durchgeführt. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin 017, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin. (Post- und Fernmeldewesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 240


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.