Rettungsmedaille (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Staatliche Auszeichnung, für die SBZ gestiftet durch VO vom 28. 5. 1954 (GBl. S. 565). Die R. wird verliehen für unter Einsatz des Lebens durchgeführte Errettung aus Lebensgefahr, ohne Rücksicht auf Alter und Staatsangehörigkeit. Die Verleihung er[S. 264]folgt durch den Minister des Innern. — Die R. besteht aus einer ovalen Medaille (36×46 mm) an einem weißen Bande, deren Vorderseite einen Lebensretter und die Inschrift „Für Lebensrettung“ zeigt. R. und Urkunde verbleiben nach dem Tode des Beliehenen den Hinterbliebenen.
Sachschaden, der dem Lebensretter bei der Rettungstat entsteht, wird von der Deutschen ➝Versicherungsanstalt ersetzt. (Auszeichnungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 263–264