Schulklub (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959
Einrichtung zur Betreuung und Beschäftigung grundschulpflichtiger Kinder in der unterrichtsfreien Zeit, vor allem für Kinder berufstätiger Eltern, geschaffen auf Grund der VO zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954 (6. Durchführungsbestimmung vom 9. 10. 1954). Gilt als Einrichtung der Schule. Umfaßt einen Hort, in dem die Kinder täglich betreut und bei der Erledigung der Schulaufgaben angeleitet werden, sowie Arbeitsgemeinschaften für die älteren zur Ausfüllung der unterrichtsfreien Zeit. Umfassende Aufgabenstellung. Zusätzliche Aufgaben: Veranstaltungen zu Zwecken der Bildung und Unterhaltung, Sicherung der Erholung während der Ferien. Der Sch. soll seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden Pionierorganisation (Junge Pioniere) lösen, ist somit ein Instrument zur Koordinierung der gesamten außerschulischen Erziehung der Grundschulkinder. Sch.s wurden von allen größeren Schulen eingerichtet, schon bestehende Horte einer bestimmten Schule als Bestandteil des Sch.s angegliedert. Der Leiter des Sch.s wird vom Pädagogischen Rat eingesetzt und muß Mitglied des Pädagogischen Rates sein. Er ist für die Leitung verantwortlich, der noch verschiedene Mitarbeiter (darunter der Pionierleiter und ein Mitglied des Elternbeirates) angehören. Der Leiter untersteht der Kontrolle des Direktors, des Pädagogischen Rates und des Elternbeirats. Für den Hort werden hauptamtliche Erzieher eingestellt. Außerdem werden ehrenamtliche Helfer zur Arbeit des Sch.s hinzugezogen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 273