Standards, Staatliche (TGL) (1958)
Siehe auch:
In der SBZ rechtsverbindliche technische Vorschriften (Normen) zur Vereinheitlichung von Erzeugnissen und zur Sicherung ihrer Qualität. Das Kurzzeichen TGL bedeutet: Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen.
Die TGL sind in der Regel weiterentwickelte DIN-Normen oder sind völlig neu entwickelt, soweit es, z. B. bei neuen Erzeugnissen, keine DIN-Normen dafür gibt. Die TGL stehen stets im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Normenausschusses (Sitz: Essen), der als eine gesamtdeutsche Körperschaft funktionsfähig geblieben ist. DIN-Normen sind auch weiterhin in der SBZ gültig, können jedoch durch Eintragung in ein Zentralregister zu TGL erklärt werden. (Technische Normen, GOST-Normen, Gütezeichen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 298
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