DDR von A-Z, Band 1958
Sterbegeld (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
St. wird beim Tode eines Sozialversicherten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) in Höhe des Zwanzigfachen des Grundbetrages, der dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Vierteljahres entspricht, mindestens jedoch 100 DM Ost, gezahlt. Im Bergbau gibt es das Dreißigfache des Grundbetrages. Beim Tode eines Familienangehörigen beträgt das St. das Zehnfache des Grundbetrages, mindestens jedoch 50 DM Ost, im Bergbau das Zwanzigfache des Grundbetrages.
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299