DDR von A-Z, Band 1958

Unterhaltspflicht (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der Bundesrepublik in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Die [S. 321]Unterhaltsgelder werden wie folgt verrechnet und ausgezahlt: Der in der SBZ lebende Kindesvater A. zahlt für sein in der Bundesrepublik lebendes Kind die monatlich fällige Unterhaltsrente auf ein Ostmark-Sperrkonto. Der in der Bundesrepublik wohnende Vater Ü., dessen Kind in der SBZ lebt, zahlt die Unterhaltsrente auf ein westliches Sperrkonto. Im Einverständnis aller Beteiligten kann nun das von A. eingezahlte Ostgeld an das Kind des B. ausgezahlt werden, wenn der gleiche Westmarkbetrag des B. dem im Westen lebenden Kind des A. ausgehändigt wird. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Die U. geschiedener Ehegatten ist durch die VO über Eheschließung und -auflösung vom 24. 11. 1950 stark eingeschränkt worden. (Eherecht)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320–321


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.