DDR von A-Z, Band 1958

Verbrauchsabgaben (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Durch VO v. 14. 10. 1955 (GBl. 1955, S. 769) neu geregelt. V. sind danach die bisher als V., Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge, Textilwarenabgabe, Tabakwarenabgabe sowie Akzise bezeichneten Abgaben. In einer Reihe von DB wurden im einzelnen geregelt: Die V. auf Bier, Tabak, Kaffee, Branntwein, Wein und Schaumwein, Leuchtmittel, Zündwaren. V. sind untrennbare Bestandteile der Preise. Abgabeschuldner sind die Inhaber der Betriebe, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der SBZ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Organen bestimmt. Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. V. sind wie die PDA ein wichtiges Mittel der Kaufkraftregulierung in der SBZ.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 324


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.