Volkseigentums, Amt zum Schutze des (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Durch VO der DWK vom 12. 5. 1948 errichtetes Organ „zwecks administrativer Kontrolle des gesamten Volkseigentums“. Vollzugsorgane waren entsprechende Ausschüsse bei den damaligen Länderregierungen. Die Aufgaben waren: Mitwirkung bei Handelsgerichtseintragungen der enteigneten Betriebe, Nacherfassung von „Volkseigentum“ auch nach dem offiziell verkündeten Abschluß der Sequestrierungen, Abgrenzung von Auslandsanteilen, Bearbeitung von Einsprüchen bei Enteignungen usw. Grundsatz war, die vorgenommenen Enteignungen unter allen Umständen zu sichern. Später übernahm die Abt. Staatl. Eigentum beim Ministerium des Innern die verbliebenen Aufgaben. Dazu gehört die noch offenstehende Frage der Klärung der Auslandsanteile bei enteigneten Betrieben. (Treuhandbetriebe)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 335
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