DDR von A-Z, Band 1960
Abgabenverwaltung (1960)
Siehe auch:
- Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953
Besteht im Sinne des Abgabengesetzes vom 9. 2. 1950 nicht mehr, da ihre Aufgaben vom Finanzministerium bzw. den Abt. Finanzen der Bezirke und Kreise übernommen wurden. Im Unterschied zur Bundesrepublik ist die Finanzverwaltung zu einem Teil der allgemeinen Exekutivorgane geworden. (Finanzamt)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 9