DDR von A-Z, Band 1960

Agenturverträge (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966


 

Verträge zwischen der HO und privaten Einzelhändlern oder Gaststätten, wonach letztere den Vertrieb von Waren zu HO-Preisen übernehmen. Der Agenturhändler erhält dafür einen relativ niedrigen Provisionssatz, aus dem er seine gesamten Handelskosten bestreiten muß. Im Gegensatz zum Kommissionsvertrag schließt die Unterzeichnung eines A. Geschäfte auf eigene Rechnung des Einzelhändlers nicht aus. A. wurden vornehmlich in solchen Wohngegenden abgeschlossen, wo die HO noch keine eigene Verkaufsstelle unterhielt. Viele private Einzelhändler hofften, durch Abschluß eines A. ihre Existenz erhalten zu können. Die A. gelten heute als „überholte Form“ der Einbeziehung des privaten Handels in die „sozialistische Wirtschaft“ und sollen deshalb durch Kommissionsverträge und Staatsbeteiligungen ersetzt werden. (Wirtschaftssystem)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 12


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.