DDR von A-Z, Band 1960

Altenteil (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969


 

Tritt ein Bauer, der zur Gewährung eines A. verpflichtet ist, in eine Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, so bleibt das A. bestehen. Praktisch ist die Erfüllung jedoch in Frage gestellt. Der Rat des Kreises kann indessen in Ausnahmefällen nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenteilsverpflichteten und des Altenteilsberechtigten für eine Übergangszeit eine staatliche Beihilfe gewähren, in die auch kostenlose ärztliche Behandlung (einschließlich der Gewährung von Medikamenten) wie an Familienangehörige durch die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) einbezogen ist. (§ 25 des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 3. 6. 1959, GBl. I, S. 577; Anordnung über die Gewährung von staatlichen Beihilfen für die Erfüllung von Altenteilsverpflichtungen vom 27. 10. 1959, GBl. I, S. 848)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.