DDR von A-Z, Band 1960

Amortisationen (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Ab 1958 wird für die amortisationspflichtige VEW die Trennung des Investitionsplanes in einen Plan der Erhaltung der Grundmittel (er umfaßt: Generalreparaturplan, Ersatzinvestitionen, Rekonstruktionsmaßnahmen, in Ausnahmefällen Erweiterungsmaßnahmen) und einen Plan der Erweiterung der Grundmittel festgelegt. Den Betrieben wird das Amortisationsaufkommen zur eigenverantwortlichen Verwendung der Finanzierung des Planes der Erhaltung der Grundmittel belassen. Eine in Ausnahmefällen notwendige Umverteilung von Amortisationsteilen wird durch die übergeordneten Organe festgelegt.

 

Bestimmte Betriebe können von den Maßnahmen zur Erhaltung von Grundmitteln z. B. dann ausgeschlossen werden, wenn die volkswirtschaftliche Notwendigkeit für die Erhaltung der Kapazität nicht vorliegt. (Gewinnverwendung, Investitionen, Abschreibungen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 20


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.