Arbeitsamt (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969
Nach dem Zusammenbruch nahmen die A. ihre Tätigkeit als Sonderbehörden wieder auf und setzten die Bewirtschaftung von Arbeitskräften fort. Sie machten bis 1948 vom Mittel der Arbeitsverpflichtung weitgehend Gebrauch. Später war ihre Tätigkeit vor allem vermittelnder Natur. Sie waren deshalb auf die Dauer für die Bedürfnisse der Zwangswirtschaft nicht geeignet und wurden durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687) aufgelöst. Ihre Aufgaben, insbesondere die Arbeitskräftelenkung, übernahmen die neugeschaffenen Abteilungen für Arbeit bei den Räten der Kreise (Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung).
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 26
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