Arzt, Praktischer (1960)
Siehe auch:
Die Spezialisierung der Ärzte in zahlreiche Sparten von Fachärzten, seit 1951 nach dem Modell der SU vorangetrieben, ließ für den PA. keinen Raum. Die in der Ausbildung befindlichen Ärzte, naturgemäß von den tarifgebundenen Verdienstaussichten bestimmt, fügten sich in die Spezialisierung. Nach langen parteiinternen Auseinandersetzungen wurde 1958 die Zweckmäßigkeit eines PA. bejaht, „ausgehend von den Bedürfnissen der medizinischen Betreuung der Bevölkerung, aufbauend auf guten Traditionen und in Auswertung der Erfahrungen der sozialistischen Bruderländer“ (Perspektivplan, S. 41). Das Konzept des Gesundheitswesens setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung, also Staatliche Praxen, Ambulatorien und Betriebsgesundheitswesen, voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ärzte als PA. tätig bleibt. Allerdings macht ein festes „Berufsbild mit dreijähriger Ausbildungsdauer“ (nach Erlangung der Approbation) auch den PA. zu einer besonderen Art von Spezialisten innerhalb des Gesundheitswesens.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 36
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