DDR von A-Z, Band 1960

Beamte (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

In der SBZ gibt es B. im herkömmlichen beamtenrechtlichen Sinne seit 1945 nicht mehr. Das Deutsche B.-Gesetz vom 26. 1. 1937 ist durch SMAD-Befehl Nr. 66 vom 17. 9. 1945 aufgehoben worden.

 

Die im öffentlichen Dienst stehenden „Mitarbeiter des Staatsapparates“ sind durch Wahl, Berufung oder Arbeitsvertrag eingesetzte Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst. Soweit sie mit eigener Verantwortlichkeit und Entscheidungsbefugnis staatliche Aufgaben erfüllen, werden sie als Staatsfunktionäre bezeichnet (Funktionäre). Auf diese Staatsfunktionäre sind die Bestimmungen des Strafgesetz[S. 56]buchs über Straftaten von B. anzuwenden. (Staatsapparat)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55–56


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.