Berufslenkung (1960)
Siehe auch:
- Berufsberatung: 1962
Gemäß den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung wird die Berufsausbildung gelenkt. Der Berufsausbildungsplan ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes. Die Berufsberatung dient in erster Linie der B., erfolgt also unter Vernachlässigung der persönlichen Wünsche und der Eignung des Jugendlichen.
Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“. Dieser bevorzugt eindeutig die Schwerindustrie unter Benachteiligung der privaten Wirtschaft. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der A. ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitsverträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei den Räten der Kreise, Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die erforderliche Genehmigung versagt. Das gleiche gilt auch für volkseigene Betriebe, wenn der vorgesehene Lehrabschluß nicht mit dem Jahresplan der Berufsausbildung im Einklang ist. Das Recht auf freie Berufswahl wird somit stark eingeschränkt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 61
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